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Die Kur ist jetzt wieder Pflichtleistung und somit hat nun jeder Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf ambulante Vorsorgeleistung nach §23 Absatz 2 SBG V.
Wer kann eine ambulante Vorsorgemaßnahme beantragen?
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Kranken- oder Ersatzkasse und dessen mitversicherte Familienangehörige können diese Art der Kur in Anspruch nehmen.
Wo beantrage ich eine ambulante Vorsorgemaßnahme?
Bitte stellen Sie den Kurantrag bei Ihrer Krankenkasse.
Welche Kosten entstehen für mich?
Wir stellen Ihnen eine Komplettrechnung aus und bitten Sie diese bei Ihrer Krankenkasse ein zureichen. Generell übernimmt die Krankenkasse 100% der kurärztlichen Behandlung und Sie erhalten bis zu 16 € Zuschuss pro Kalendertag für die Unterkunft.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung und unser geschultes Fachpersonal (medizinische Bademeisterin und Masseur) unterstützt Sie gerne während Ihrer Kur.
Eine auf 5 Elementen beruhende Ganzheitskur nach Sebastian Kneipp – hochaktuell in unserer Zeit!
Für Mitglieder in einem Kneipp-Verein:
3,00 € pro Person und Tag Nachlass